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Artikeleigenschaften - Hervorhebung für Eigenschaften einbauen
| Reported by: | voodoopupp | Owned by: | somebody |
|---|---|---|---|
| Priority: | normal | Milestone: | modified-shop-2.0.5.0 |
| Component: | Admin | Version: | 2.0.1.0 |
| Keywords: | Cc: | ||
| Blocked By: | Blocking: |
Description
Also grundsätzlich sind die neuen Artikeleigenschaften ne feine Sache.
Was allerdings meiner Meinung nach noch möglich sein sollte:
Eine Auswahl, ob ein bestimmtes Merkmal grundsätzlich hervorgehoben werden soll
Grund: man kann ja auch z.B. bei Lebensmitteln die Zutaten damit abbilden. Allerdings sind hier die Vorgaben so, dass Lebensmittel, die z.B. Allergien bzw. Unverträglichkeiten auslösen können, hoervorgehoben sein sollen.
Somit muss es also dann so heißen: (Bsp. Nutella :D)
Zucker, Palmöl, Haselnüsse (13 %), fettarmer Kakao, Magermilchpulver (7,5 %), Emulgator Lecithine (Soja), Vanillin
Und das geht am besten über einen Haken im Backend, dass dieses Wort automatisch hervorgehoben werden muss.
Und dann noch gleich eine weitere Aufgabenstellung zum Thema Lebensmittel: wenn man Pech hat, besteht ein Produkt aus mehreren "Bausteinen", so dass für jedes einzelne dann Zutaten ausgegeben werden müssen, und zwar "in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels": z.B.
Schaumzuckerware - ca. 14g
Zutaten: Zucker, Glukose-Fruktosesirup, Wasser, Gelatine, Aroma, Maisstärke.
Kann Spuren von Milch und Soja enthalten!
Mini-Schokolinsen - ca. 2g
Zutaten: Vollmilchschokolade (65%): Zucker, Kakaobutter, Vollmilchpulver, Kakaomasse, Süßmolkenpulver, Milchzucker, Magermilchpulver, Emulgator: Sojalecethine, natürliches Vanillearoma, Zucker, Glukosesirup (aus Weizen/Mais), Farbstoffe: E 171, E 120, E 150c, Verdickungsmittel: Gummi arabicum, Gelatine, Aroma, Überzugsmittel: Bienen- und Carnaubawachs.
Vollmilchschokolade: mindestens 30% Kakaobestandteile.
Kann Spuren von Erdnüssen und Schalenfrüchten enthalten.
Zuckermöhre - ca. 2g
Zutaten: Zucker, Verdickungsmittel E 141, aufgeschlossenes Milcheiweiß, Säuerungsmittel E 330, Carthamus-Konzentrat, Farbstoffe: E 100, E 120, E 132.
NUR: wie kann man das nun über die Artikeleigenschaften realisieren?
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comment:1 by , 10 years ago
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comment:2 by , 9 years ago
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comment:5 by , 7 years ago
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comment:6 by , 7 years ago
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Also gerade im Hinblick auf die nun im Kraft getretene BNährwertkennzeichnungspflicht, wird dieses Thema nochmals wichtiger.
Hier mal ein kleiner Auszug:
Weitere Regel zur Allergenkennzeichnung:
Für Allergene gelten heute noch mehr Kennzeichnungspflichten: Schon vor der LMIV mussten die Hersteller in der Zutatenliste allergene Zutaten deutlich kennzeichnen. Heute sind sie zusätzlich optisch hervorzuheben, etwa durch eine andere Schriftart oder eine andere Hintergrundfarbe. Außerdem gibt es zusätzlich eine Informationspflicht zu Allergenen sogar für unverpackte Lebensmittel.
Quelle: https://www.bll.de/de/lebensmittel/kennzeichnung/lebensmittelinformationsverordnung