Opened 3 years ago
Closed 3 years ago
#2381 closed Erweiterung (duplicate)
Checkbox zur Verkürzung der Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln (neue Gesetzeslage)
| Reported by: | Eihops | Owned by: | somebody |
|---|---|---|---|
| Priority: | hoch | Milestone: | modified-shop-2.0.8.0 |
| Component: | Shop | Version: | 2.0.7.2 |
| Keywords: | Cc: | ||
| Blocked By: | Blocking: |
Description (last modified by )
Beim Verkauf von Waren an Verbraucher kann die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt werden, sofern die Waren gebraucht sind. Bisher konnte diese Verkürzung der Gewährleistung rechtssicher in den AGBs vereinbart werden.
Nach meinem Wissen gibt es Kurzem diesbezüglich aber eine neue Rechtslage. Die Vereinbarung der verkürzten Gewährleistung für gebrauchte Waren kann und soll zwar nach wie vor Bestandteil der AGB sein, jedoch ist der Kunde zusätzlich ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen und muß sein Einverständnis damit erklären.
Die Empfehlung lautet wohl allgemein, hierzu eine zusätzliche Checkbox in den Checkout-Prozeß zu integrieren. Wir würden uns eine solche Erweiterung wünschen, da wir hauptsächlich gebrauchte Waren verkaufen möchten, ohne den Kundenkreis von vornherein auf gewerbliche Kunden einzuschränken. Wir glauben, daß von diesem Problem auch viele Andere betroffen sind.
Nach unserer Ansicht sollte eine solche Checkbox dort platziert werden, wo der Kunde auch den AGBs und der Datenschutzerklärung zustimmt. Dort könnte sich eine dritte Zeile mit Checkbox und dem Text "Ich habe zur Kenntnis genommen, daß mein Warenkorb gebrauchte Artikel enthält, für die die Gewährleistungsfrist 1 Jahr beträgt (statt 2 Jahren wie bei neuen Artikeln)." befinden.
Diese Checkbox wäre eigentlich nur nötig, wenn der Kunde Verbraucher ist. Für uns selbst wäre diese Unterscheidung aber unnötig. Theoretisch kann man beim Verkauf gebrauchter Waren an Unternehmer zwar jegliche Gewährleistung ausschließen; wir selbst möchten Unternehmer aber diesbezüglich nicht schlechter stellen als Verbraucher.
Wir sind uns unsicher, ob diese Checkbox mit Hinweis stets angezeigt werden soll ("Ihr Warenkorb enthält möglicherweise gebrauchte ..." oder "Wenn Ihr Warenkorb gebrauchte ..."), oder nur im konkreten Fall ("Ihr Warenkorb enthält ..."). Die erste Variante erscheint uns einfacher und sinnvoller, ist aber vielleicht nicht rechtssicher.
Wir haben das Ticket mit der Priorität "hoch" eingestellt, da ohne diese Erweiterung ein rechtssicherer Verkauf gebrauchter Artikel an Verbraucher derzeit nicht möglich ist (es sei denn, man möchte freiwillig auch für gebrauchte Artikel zwei Jahre lang gewährleisten).
Hier der entsprechende Thread:
Checkbox zum Akzeptieren der Gewährleistungsverkürzung bei gebrauchten Artikeln?
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comment:1 by , 3 years ago
| Description: | modified (diff) |
|---|---|
| Resolution: | → duplicate |
| Status: | new → closed |

Duplikat von Ticket #2141.