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Informationspflicht Echtheit Kundenbewertungen
| Reported by: | FräuleinGarn | Owned by: | somebody |
|---|---|---|---|
| Priority: | hoch | Milestone: | modified-shop-2.0.7.0 |
| Component: | Shop | Version: | 2.0.6.0 |
| Keywords: | Cc: | ||
| Blocked By: | Blocking: |
Description
Ab 28.05.22 müssen Händler darüber informieren, ob und gegebenenfalls wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben.
Es geht nur um eine Informationspflicht! Das heißt nicht, dass die Echtheit überprüft werden muss.
Mehr dazu hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-informationspflicht-echtheit-kundenbewertungen.html
Die neuen Pflichtinformationen müssen im unmittelbaren Sichtzusammenhang mit den angezeigten Bewertungen erscheinen. Wird ein Bewertungswidget eingesetzt, müssen die Informationen darin deutlich sichtbar verfügbar sein. Zusätzlich empfiehlt es sich, im Seitenmenü einen eigenen Menüpunkt mit dem Titel „Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen“ einzurichten und dort die Informationen ebenfalls abzulegen.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-informationspflicht-echtheit-kundenbewertungen.html
Der erste Punkt beträfe die reviews.php, product_reviews_info.php und product_info_v1.html. Hier wäre zu überlegen, ob man dort eine Link auf eine Contentseite setzt, oder direkt dort einen Text anzeigen lässt. Weiteres wäre zu überlegen, ob man den Text konfigurierbar macht über das Backend, oder zwei vorgegebene Möglichkeiten per Schalter. Wobei zu bedenken ist, dass es auch gemischte Nutzungsweisen geben kann zb nicht überprüfbare Bewertungen durch Gäste und gleichzeitig die Nutzung von Shopvote. Da würde die Vorgabe ja oder nein per Schalter im Backend nichts bringen.
Der zweite Punkt betrifft zb Shopvote und sollte separat behandelt werden. Eventuell wäre es möglich auf den vorgenannten Seiten einen Hinweis wie "verifiziert via Shopvote" hinzuzufügen.
Der dritte Punkt scheint auf Grund der Formulierung "empfiehlt" nicht obligatorisch zu sein. Vielleicht könnt ihr dazu Rücksprache mit der IT Recht Kanzlei halten. Ansonsten wäre ein vorgegebener Content unter Informationen vielleicht hilfreich, wo die Beispieltexte schon vorgegeben sind. Beispielformulierungen gibt es in dem zitierten Beitrag, wenn man eingeloggt ist. Da ich nicht weiß, ob die Formulierungen frei genutzt werden können, möchte ich sie nicht hier posten.
Wäre gut, wenn das noch mit der nächsten Shopversion umgesetzt wird, da für Shopbetreiber nicht allein umsetzbar, aber obligatorisch.

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