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#1933 reopened Neues Feature

United Kingdom in Steuerzone nicht-EU-Ausland verschieben

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Durch den Brexit wird UK zum Drittland und es fällt keine deutsche Umsatzsteuer mehr an.

Eventuell sollte man aber die nächsten Tage der Brexitverhandlungen abwarten, ob es zu einem Handelsabkommen kommt und UK weiter wie ein EU Land behandelt wird.

Im Moment ist es geplant, dass keine deutsche Umsatzsteuer anfällt, aber der Verkäufer bis 135 Pfund Warenwert sich um die Verzollung kümmern soll.

Problem ist aber:

Ganz so einfach ist es nicht. Was ist zb mit Nordirland, was weiter wie EU behandelt werden soll, aber gar kein eigenes Land im Backend ist, sondern zu GB zählt?

Es gäbe einige Länder die nicht EU sind, aber wie EU behandelt werden. Bspw auch Monaco. Theoretisch müsste es dafür eine neue Länder-Kategorie geben. Das muss aber mal wer gescheit zusammentragen, welche Länder das betrifft.

Quelle: Brexit - Länderupdate

In dem Zusammenhang bitte auch Ticket #1582 & #1597 beachten.

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comment:1 by Torsten Riemer, 5 years ago

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comment:2 by Torsten Riemer, 5 years ago

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comment:3 by Torsten Riemer, 5 years ago

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comment:4 by Torsten Riemer, 5 years ago

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comment:5 by Torsten Riemer, 5 years ago

Nach Rücksprache mit dem Steuerbüro:
Das Vereinigte Königreich (UK) gilt ab sofort als Drittland wie etwa die Schweiz.
Ausnahme Nordirland: Hier gelten für Warenlieferungen die Regelungen wie in der EU.
Ausnahme der Ausnahme für Nordirland: Dienstleistungen und virtuelle Güter sind auch nach Nordirland wie für Drittländer zu behandeln.

Weiterhin gilt für das Vereinigte Königreich (UK) die Wertgrenze von 135 GBP:

Lieferungen ≤ 135 GBP sind vom britischen Zoll und der britischen Einfuhrumsatzsteuer befreit. Sie müssen dennoch bei Grenzübertritt durch den Zollagenten abgefertigt werden. Die Lieferung unterliegt dann der regulären britischen Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Lieferung mit dem geltenden britischen Steuersatz. Dem Kunden ist eine Rechnung mit britischer Umsatzsteuer unter Angabe der britischen USt-ID-Nummer auszustellen. Diese Umsätze sind wie bisher in der britischen Umsatzsteuererklärung zu erklären.

Lieferungen > 135 GBP müssen mit Unterstützung eines indirekten Stellvertreters zur Einfuhr angemeldet werden. Sie unterliegen den dann geltenden britischen Zollsätzen und britischer Einfuhrumsatzsteuer. Da ein Aufschubkonto für Unternehmer ohne Sitz im UK nicht verfügbar ist, sind Zollbeträge sofort fällig. Die Einfuhrumsatzsteuer wird dagegen nachgelagert im Wege des sogenannten „deferred accounting“ erhoben. Das heißt, sie ist erst in der britischen Umsatzsteuererklärung als Ausgangssteuerschuld zu melden. Es ist anzunehmen, dass der Vorsteuerabzug aus der Einfuhrumsatzsteuer gewährt wird und die Lieferung an den Kunden nach Einfuhr zusätzlich der britischen Umsatzsteuer unterliegt. Die Rechnungstellung dürfte daher wie bei den Lieferungen bis 135 GBP erfolgen müssen.

Quelle: https://www.kmlz.de/de/Umsatzsteuer/Newsletter_56_2020

Vorschlag der Bundesbank für die neuen ISO-Codes:
XU - Großbritannien ohne Nordirland
XI - Nordirland

Quelle: Länderverzeichnis für Außenwirtschaftsstatistiken der Bundesrepublik Deutschland

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comment:6 by FräuleinGarn, 5 years ago

Die Währung muss dann auch noch angepasst werden auf GBP.

comment:7 by Torsten Riemer, 5 years ago

Stimmt, Danke für den Hinweis bzgl. der "/lang/english/english.php", welche geändert werden muss:

// if USE_DEFAULT_LANGUAGE_CURRENCY is true, use the following currency when changing language, 
// instead of staying with the applications default currency
define('LANGUAGE_CURRENCY', 'GBP');

comment:8 by FräuleinGarn, 5 years ago

Es soll wohl weiterhin GB als Iso Code verwendet werden und nur Nordirland erhält einen neue Iso Code XI.

XU darf nicht verwendet werden.

Siehe
https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/use_of_gb_and_xi_codes_guidance.pdf

und

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/Brexit-Zoll/brexit-zoll_node.html

Das im Austrittsabkommens festgeschriebene Nordirland-Protokoll legt fest, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird.

Dies bedeutet, dass Nordirland zwar zum Zollgebiet GBRs gehört, aber zollrechtlich so behandelt wird, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.

Die ISO-alpha2-Codierung (für elektronische Zollanmeldungen) ist für Nordirland XI. Das Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) behält weiterhin GB. Die Kennung XU ist bei Zollanmeldungen nicht zulässig.

comment:9 by Gerhard Waldemair, 5 years ago

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In 13486:

partly fix #1933 - remove GB from EU

comment:10 by Gerhard Waldemair, 5 years ago

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comment:11 by Torsten Riemer, 4 years ago

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comment:12 by Torsten Riemer, 3 years ago

Ich verweise hier nochmal auf die Anleitung, da das Thema gerade nochmal hoch kam: ANLEITUNG: Steuerliche Neuregelung für England aufgrund des Brexit

comment:13 by Gerhard Waldemair, 3 years ago

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