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#1728 new Erweiterung
USt-ID.Nr. per Schnittstelle abfragen und dadurch Nachweis über qualifizierte Anfrage
| Reported by: | FräuleinGarn | Owned by: | somebody |
|---|---|---|---|
| Priority: | normal | Milestone: | modified-shop-2.0.9.0 |
| Component: | Admin | Version: | 2.0.5.0 |
| Keywords: | Cc: | ||
| Blocked By: | Blocking: |
Description
Es gibt eine Neuregelung für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen, die viele Shopbetreiber betrifft, beschlossen im Jahressteuergesetz 2019 vom 29. 11. 2019. Laut unserer Steuerberaterin genügt es somit nicht mehr, USt.-IDs bei der Registrierung des Kunden auf Gültigkeit zu überprüfen. Diese Validierung (über die XML-RPC-Schnittstelle) soll ab Januar bei jeder Bestellung durchgeführt und (druckbar) dokumentiert werden.
siehe: USt.-ID-Prüfung bei jeder Bestellung - gesetzl. Neuregelung ab 2020
Die Schnittstelle hätte den Vorteil des Nachweises über eine qualifizierte Anfrage. Der Briefverkehr für die qualifizierte Nachfrage würde also wegfallen.
Vorteil der Schnittstelle ist es, dass im Gegensatz zur Einzelabfrage über das Internetformular ein händisches Erfassen der zu prüfenden Unternehmerdaten nicht erforderlich ist. Die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort (Datensatz) kann in das eigene System eingebunden und ausgewertet werden. In diesen Fällen kann der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. – abweichend vom Grundsatz einer qualifizierten amtlichen Bestätigungsmitteilung – über den vom BZSt empfangenen Datensatz geführt werden.
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comment:2 by , 6 years ago
| Milestone: | modified-shop-2.0.5.1 → modified-shop-2.0.6.0 |
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comment:3 by , 3 years ago
| Milestone: | modified-shop-2.0.8.0 → modified-shop-2.0.9.0 |
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Nachtrag:
Es ist also nicht eilig, aber perspektivisch sinnvoll das umzusetzen. Man kann sich die Bestätigung ja schriftlich zuschicken lassen, oder mittels screenshot der Onlineabfrage dokumentieren.