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Opened 4 years ago

Last modified 3 years ago

#2141 new Erweiterung

Über Abweichungen von objektiven Anforderungen der Ware informieren

Reported by: stefanbuddy Owned by: somebody
Priority: hoch Milestone:
Component: Shop Version: 2.0.6.0
Keywords: Cc:
Blocked By: Blocking:

Description

Umsetzung für folgende neue Rechtssprechnung:
Der Verbraucher muss vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt werden, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht.

Die Abweichung muss im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart werden mit Hilfe einer zusätzlichen Checkbox.

Es muß gewährleistet sein, dass der Käufer das Produkt nicht in den Warenkorb legen kann, wenn er der Vereinbarung bzw der Checkbox nicht zustimmt.

Sowohl die Abweichung von den objektiven Anforderungen wie auch die Vereinbarung gehören zu den wesentlichen Merkmalen der Ware. Diese Information müssen in die Warenkorbzusammenfassung im Checkout mit aufgenommen werden und diese Information auch bei der Auflistung der Bestellung in die Bestelleingangsbestätigungs-Mail / Auftragsbestätigung mit aufnehmen.

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comment:1 by Torsten Riemer, 4 years ago

Component: AdminShop
Milestone: modified-shop-2.0.6.1
Version: 2.0.0.02.0.6.0

Bist du sicher, dass die Checkbox bereits auf der Artikelseite sein muss oder reicht nicht auch eine Checkbox im Checkout?

Replying to stefanbuddy:

[...]
Sowohl die Abweichung von den objektiven Anforderungen wie auch die Vereinbarung gehören zu den wesentlichen Merkmalen der Ware. Diese Information müssen in die Warenkorbzusammenfassung im Checkout mit aufgenommen werden und diese Information auch bei der Auflistung der Bestellung in die Bestelleingangsbestätigungs-Mail / Auftragsbestätigung mit aufnehmen.

Dafür haben wir bereits alle Möglichkeiten geschaffen.

comment:2 by Markus Rehm, 4 years ago

Das betrifft ja eigentlich nur Shopbetreiber die Artikel mit Mängeln verkaufen.
https://www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-maengelexemplare-neues-kaufrecht.html#abschnitt_5

Die it-recht-kanzlei schreibt von 2 Möglichkeiten.
Lösungsweg 1 (Bestätigung auf der finalen Bestellseite im Checkout)
Lösungsweg 2 (Bestätigung auf der jeweiligen Artikelseite)

Markus

comment:3 by anonymous, 4 years ago

Hallo Markus

ich selber bin kein Jurist und kann natürlich nur das widergeben was mir 2 unterschiedliche Rechtsberatungen angetragen haben.
Für die Abweichung von den objektiven Anfordernungen gibt es eine vorläufige Zusammenstellung . Es geht nicht expliziet um Mängel an der Ware.
Eine Abweichung ist auch dann gegeben wenn bei Neuware die Betriebsanleitung nicht mehr vorhanden ist, als Beispiel.
Der Besteller darf die Ware erst in den Warenkorb legen, wenn er die gesonderte Vereinbarung (in dem Fall Neuware ohne Betriebsanleitung) bestätigt hat um es rechtskonform zu gestalten. (Lösungsweg 1 würde das genau auslassen meines erachtens). Lösungsweg 1 würde auch aus meiner Sicht wieder Abmahner auf dem Plan rufen nach dem Motto intransparent, keine ausreichende Vorabinformation oder Versuch der Verschleierung und dadurch Wettbewerbsvorteil etc etc etc.
(Persönlich empfinde ich das ganze nicht sonderlich förderlich auf Hinblick von Nachhaltigkeit, aber ich denke es trägt erheblich dazu bei, "Fehlkäufe" einzudämmen als Nebeneffekt(habe ich nicht gelesen oder stand ja nur klein etc) ganz zu schweigen von den Konsequenzen als Verkäufer wenn man es nicht macht.
Gleich frontal mit offenen Karten spielen und der Kundenumgang ist entspannter. Ein Kommentar auf it-rechtxxxx ist "Das wird ja eine Freude für alle eBay Händler werden.......", die großen Plattformen reagieren bereits zumindest Ebay was ich weiß )

comment:4 by noRiddle, 4 years ago

Das ließe sich bereits update-sicher ohne große Ein- oder Umbauten mit einem zwingenden Attribut (Artikelmerkmal) verwirklichen.

Gruß,
noRiddle

comment:5 by anonymous, 4 years ago

Hallo noRiddle,

würde man das Modul Attribute zweckentfremden würde es für die eigentliche Funktion nicht mehr zur Vefügung stehen da doch einige Veränderungen vorgenommen werden müßten.
Hinzu kommt, das bestehende Abweichung eher ein Exklusivmerkmal eines bestimmten Artikels ist (unabhängig von Preis Menge usw.) und im Datensatz des Artikels bei einen CSV Export dann nicht vorhanden wäre.
Es geht nicht um eine Variation eines Artikels mit Wahlmöglichkeit.
Im Forum wurde das schon einmal angeschnitten
https://www.modified-shop.org/forum/index.php?topic=33871.0

Die Funktion Artikel Content wäre als Basis gut, aber auch hier das Problem es wäre nur eine Zuweisung zu einen Artikel und im Datensazu des Artikels nicht vorhanden.

Gruß
Stefan

comment:6 by noRiddle, 4 years ago

Verstehe deine Einwände nicht weil sie imo nicht stimmen oder mit Themen vermischt werden die getrennt betrachtet werden müssten und im verlinkten Thread geht's hauptsächlich um die verwirrenden Bezeichnungen für Artikelmerkmale und ~-eigenschaften.
Ich habe jedoch mal läuten hören, daß der Bug-Tracker nicht für Diskussionen da sein soll, deshalb werde ich mich dazu hier nicht weiter äußern. Ich empfehle dazu einen Thread aufzumachen, was meine Wenigkeit bei Themen die strittig sein könnten vorab immer tut, auch um die Meinung anderer einzuholen.
Aber meine Meinung ist auch vollkommen unwichtig, zumal Tomcraft schrieb:

Replying to Tomcraft:

[...]
Dafür haben wir bereits alle Möglichkeiten geschaffen.

Ich vermute er meint u.A. auch die Bestellbeschreibung die ja ein Aufführen der wichtigen Merkmale eines Artikels zulässt und die auch im Checkout und in der Bestell-/Auftragsbestätigung erscheint.

Gruß,
noRiddle

Last edited 4 years ago by Torsten Riemer (previous) (diff)

in reply to:  6 ; comment:7 by Torsten Riemer, 4 years ago

Replying to noRiddle:

[...]
Replying to Tomcraft:

[...]
Dafür haben wir bereits alle Möglichkeiten geschaffen.

Ich vermute er meint u.A. auch die Bestellbeschreibung die ja ein Aufführen der wichtigen Merkmale eines Artikels zulässt und die auch im Checkout und in der Bestell-/Auftragsbestätigung erscheint.
[...]

Korrekt! Genau das war damit gemeint.

in reply to:  7 comment:8 by anonymous, 4 years ago

Ja, aber diese Bestellbeschreibung müsste im Checkout vom Käufer aktiv per Hakensetzen akzeptiert werden und dieses Akzeptieren muss man protokollieren.

Last edited 4 years ago by Torsten Riemer (previous) (diff)

comment:9 by Torsten Riemer, 4 years ago

Wo steht, dass es auch noch protokolliert werden muss!?

comment:11 by FräuleinGarn, 4 years ago

Wenn man beim Artikel in der Bestellbeschreibung den Mangel hinzufügt und dem Artikel bei Artikelmerkmale als Optionswert den Mangel angibt, dann muss der Kunde den Mangel auf der Artikeldetailseite selbst auswählen und es erscheint im Checkout beides nochmal und auf der Bestellbestätigung beides nochmal und auf der Rechnung steht zumindest das Artikelmerkmal mit dem Mangel. Damit sollte man das gut nachweisen können, dass der Kunde über den Mangel informiert war.

comment:12 by Gerhard Waldemair, 4 years ago

Last edited 4 years ago by Torsten Riemer (previous) (diff)

comment:13 by anonymous, 4 years ago

Karl sein Modul setzt es gut um.

comment:14 by Torsten Riemer, 4 years ago

Milestone: modified-shop-2.0.7.0modified-shop-2.0.8.0

comment:15 by Torsten Riemer, 3 years ago

Milestone: modified-shop-2.0.8.0

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as new The owner will remain somebody.

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